Corona-Testung
11.05.2021 | FAHRSCHUL-NEWS
Es wäre zu schön, wenn es einfach wäre…
Gemäß der neuen Coronaverordnung vom 08.05.2021 müssen wir und nun auch ihr einen negativen Coronatest vorweisen! Ohne einen solchen Test dürft ihr leider die Fahrschule nicht betreten und somit kann dann keine Beratung, Anmeldung, Simulatorstunde, Erste Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild, Fahrstunden, Prüfungen etc. stattfinden!
Wie sieht das jetzt aus?
Es gelten für euch die gleichen Regelungen, wie an den allgemeinbildenden Schulen, sodass ein
zweimal pro Woche durchgeführter sogenannter Selbsttest genügt.
Nun gibt es also 3 Möglichkeiten für euch:
1. Den Corona-Selbsttest von der Schule nutzen und Bescheinigung mit zur Fahrschule bringen,
2. Selbsttest kaufen und Bescheinigung mit zur Fahrschule bringen oder
3. Testzentren nutzen.
Für die Zukunft könnt ihr euch dann natürlich entsprechende Vordrucke (Bescheinigung) mit nach Hause nehmen.
Die Pflicht zur Testung entfällt für Genesene, die einen entsprechenden Nachweis gem. § 2 Nr.5 SchAusnahmV vorlegen können, für Geimpfte, die einen geltenden Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV vorlegen können, sowie für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren.
Wir hoffen sehr auf euer Verständnis. Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Euer Team von Fit 4 Drive
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