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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Corona führt zu Verzögerungen in der Führerscheinausbildung

15.11.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Viele Fahrschüler zeigen sich frustriert hinsichtlich der mangelnden Kapazitäten in den Ausbildungs- und Prüfbetrieben. Zwar sind die Fahrschulen im Unterschied zum Frühjahr von den jüngsten Corona-Maßnahmen ausgeschlossen, doch die Branche laboriert noch immer an den Folgen des ersten Lockdowns. Angesichts des seit Wochen rasant ansteigenden Infektionsgeschehens gelten deutschlandweit zunächst für den gesamten November erneut erhebliche Einschränkungen. Restaurants, Kinos, Sport- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, viele Unternehmen können den Betrieb nur in stark reduzierter Form aufrechterhalten. Im Unterschied zum Frühjahr sind Fahrschulen nicht unmittelbar von den erlassenen Maßnahmen betroffen. Kein Wunder also, dass viele Fahrschüler in Anbetracht von Kontaktsperren und des Wegfalls von Freizeitangeboten die Gelegenheit nutzen und zumindest ihre Führerscheinausbildung zügig vorantreiben möchten. Doch die Fahrschulen können der rapide steigenden Nachfrage kaum noch gerecht werden. #userInhaber# von der #userName# kann die Frustration seitens Fahrschülern und Eltern angesichts schleppender Terminvergaben gut nachvollziehen: „Auch uns schmerzt es immens, unserem eigentlichen Auftrag einer kompakten und flexiblen Ausbildung zurzeit nur bedingt nachkommen zu können. So sehr wir um möglichst reibungslose Abläufe unter diesen Umständen bemüht sind, können wir den Ausbildungsbetrieb bei hinreichendem Gesundheitsschutz nur eingeschränkt aufrechterhalten.“ Die Gründe und Ursachen dafür sind vielfältig. Zum einen leiden nahezu alle Fahrschulen in Deutschland noch immer unter den Nachwirkungen des ersten Lockdowns: Als nicht systemrelevant eingestuft und von Politik und Verwaltung weitestgehend im Stich gelassen, wurde der Betrieb von Mitte März bis Anfang Juni vollständig eingestellt, nicht einmal die Büros durften besetzt werden. Der sich im Frühjahr gebildete Rückstau hält bis heute an, viele der sich damals in Ausbildung befindlichen Fahrschüler haben nach der Zwangspause zusätzliche Fahrstunden zur Auffrischung in Anspruch genommen. Gleichzeitig hat die Entwicklung konformer Abstands- und Hygienekonzepte in den Fahrschulen Kräfte gebunden – mit teils ernüchternden Ergebnissen: „Unter Einhaltung geltender Bestimmungen schrumpft die im Theorieunterricht zulässige Schülerzahl um bis zu 50 % des normalen Niveaus,“ sagt #userInhaber#. Und auch in der Praxis erfordert Corona teils erhebliche Abstriche: „Da ist zum einen der Personalausfall durch jene Fahrlehrer, die Teil der Risikogruppe sind und ihrer Arbeit aktuell nicht nachgehen können. Zum anderen müssen wir unsere Autos nach jeder Fahrstunde gründlich lüften und desinfizieren, was vor allem Zeit kostet.“ Die Mitarbeiter in den staatlichen Prüfstellen stehen indes vor denselben Herausforderungen: Personelle Engpässe, Hygienevorschriften und fehlende Planungssicherheit führen auch hier zu einer Verzögerung in den Abläufen, stellenweise war die geordnete Vergabe von Prüfungsterminen kaum noch möglich. #userInhaber# ist angesichts der angespannten Situation dennoch um Zuversicht bemüht: „Auch wenn es zuweilen schwerfällt, Gesundheit hat nun einmal uneingeschränkt Vorfahrt! Wir bitten deshalb um Geduld und Verständnis, und hoffen, gemeinsam mit unseren Fahranfängern schon bald wieder voll durchstarten zu können.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Sicher durch die Verkehrskontrolle

15.10.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“ Obwohl jeder Autofahrer früher oder später Ziel einer Verkehrskontrolle wird, sind viele Menschen unzureichend über die eigenen Rechte und Pflichten informiert. Alle Nutzer öffentlicher Straßen unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zur Überwachung der dort festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen darf die Polizei grundsätzlich jederzeit einzelne Verkehrsteilnehmer anhalten und kontrollieren. Obwohl eine Verkehrskontrolle weder einen Verdacht geschweige denn ein Fehlverhalten konstituiert, werden selbst gewissenhafte Autofahrer im Kontakt mit dem Gesetzeshüter häufig nervös. Dabei sind der Staatsgewalt bei der Überprüfung von Fahrzeug und Insassen klare Grenzen gesetzt. #userInhaber# von der #userName# vermittelt jeden Tag Verkehrskonformität, sowohl auf der Straße als auch im Seminarraum. Dabei stehen auch Verhalten und Abläufe in einer Verkehrskontrolle auf dem Lehrplan: „Ich rate meinen Schützlingen zunächst, stets die Ruhe zu bewahren und den Beamten höflich, respektvoll und kooperativ zu begegnen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, hat schließlich nichts zu befürchten und gestaltet den Vorgang somit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich!“ Die polizeilichen Befugnisse sind klar definiert: Neben der aus Führerschein und Zulassungsbescheinigung bestehenden Dokumentation, können auch Vorhandensein und Zustand von Warndreieck, Warnweste und ordnungsgemäß bestücktem Erste-Hilfe-Koffer Gegenstand einer Verkehrskontrolle sein. Weiterhin müssen bei Bedarf auch HU-Plakette, Reifen, Licht- und Bremsanlagen sowie die Beladung des Fahrzeugs einer Prüfung Stand halten. „Entsprechenden Anweisungen müssen Sie uneingeschränkt Folge leisten, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, erklärt #userInhaber#. „Im Bezug auf alle darüberhinausgehenden Maßnahmen haben Sie gegenüber der Polizei hingegen keine Mitwirkungs-, sondern lediglich eine Duldungspflicht.“ Sofern kein begründeter Verdacht oder richterlicher Beschluss vorliegt, sind Autofahrer demnach nicht verpflichtet, einer Untersuchung der eigenen Person, des Handys oder mitgeführter Taschen und Koffer zuzustimmen. Auch ein Atemalkohol-Test und die Entnahme einer Blut- oder Urinprobe kann verweigert werden. Im Eifer des Gefechts belasten sich Beschuldigte durch unüberlegte oder zu freizügige Auskünfte oft selbst. „Wenn die Polizei Sie im Gespräch drängt, genauere Angaben zu einem Sachverhalt zu machen, können Sie die Aussage grundsätzlich verweigern“, rät #userInhaber#. „Sofern Sie aber ein reines Gewissen haben, sollten Sie mitunter auch einer nicht verpflichtenden Maßnahme zustimmen, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zudem sind die Ordnungshüter wesentlich eher bereit, im Zweifel einmal ein Auge zuzudrücken, wenn Sie ihnen mit Anstand und Respekt gegenübertreten!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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