Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Alkohol am Steuer
15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Helau, Alaaf und Ahoi – in vielen Regionen Deutschlands feiern die Menschen in den nächsten Tagen Karneval. Da die Narren traditionell ein durstiges Völkchen sind, geht es dabei zumeist feuchtfröhlich zu. Doch die ausgelassene Stimmung verleitet schnell zu Unvernunft und Selbstüberschätzung. Im Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Aber auch bei weniger schwerwiegendem Ausgang winken hohe Strafen und empfindliche Bußgelder. Wir verraten Dir diesen Monat, warum Alkohol nicht nur zur fünften Jahreszeit am Steuer nichts zu suchen hat und geben Tipps, wie Du jederzeit einen klaren Kopf behältst. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Klassenspezifischer Motorradunterricht
15.01.2020 | FAHRSCHUL-NEWSAm Samstag den 01.02.2020 findet bei uns in der Filiale Neuenkirchen der Zusatzunterricht Klasse "A" statt. Der Unterricht geht um 09.00 Uhr los. Solltest Du also noch nicht bei uns angemeldet sein und Dich trotzdem für den Motorradführerschein interessieren, dann komm einfach rum oder melde Dich zu unseren Geschäftszeiten in der Fahrschule. Wir freuen uns schon auf Dich! Deine Fahrschule Fit 4 Drive
Mehr erfahren >Neue Regeln im Straßenverkehr/Motorradmessen
15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, neues Jahr, neues Glück… neue Gesetze?! Mit dem Jahreswechsel treten regelmäßig zuvor beschlossene Gesetzesänderungen in Kraft und auch 2020 müssen sich Verkehrsteilnehmer mit einem reformierten Regelwerk arrangieren. Höhere Bußgelder, besserer Schutz für Fahrradfahrer und Neuerungen beim Führerschein: In unserer Übersicht haben wir für Dich die wichtigsten Änderungen für Autofahrer kompakt zusammengestellt. Fach- und Publikumsmessen sind ein beliebter Treffpunkt für Zweirad-Fans aus aller Welt. Von der Enthüllung brandneuer Modelle bis hin zu originellen Accessoires bringen Events in ganz Deutschland Gelegenheitsbiker und passionierte Vielfahrer auf Touren. In unseren „Biker-News“ findest Du deshalb in diesem Monat jede Menge Tipps und Informationen rund um das Thema Motorradmessen. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Führerschein Upgrade
08.01.2020 | FAHRSCHUL-NEWS“B196“ Das Upgrade für Deinen Führerschein Ab Januar 2020 ist es nun auch möglich mit dem Autoführerschein (Klasse B) Motorräder bis zu 125 ccm fahren zu dürfen! Normalerweise wird hierfür der Führerschein der Klasse A1 benötigt. Doch anders als beim Erlangen der Klasse A1 benötigst Du für die Erweiterung auf die Schlüsselzahl 196 keinerlei Prüfungen. Jedoch musst Du: - mindestens 25 Jahre alt und - mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin benötigst Du einen Nachweis über eine vom Fahrlehrer durchgeführte Fahrerschulung, die aus folgenden Unterrichtseinheiten besteht: - 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Theorie (klassenspezifischer Stoff Motorrad) - 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Praxis Grundfahraufgaben, Autobahn, Überland (Je nach Eignung können auch weitere Fahrstunden anfallen – wir möchten ja, dass Du sicher auf der Maschine bist) Hier nun der Haken an der Sache: 1. Die Fahrerlaubniserweiterung gilt nur innerhalb von Deutschland! Fahrten ins Ausland sind damit nicht erlaubt! 2. Es wird mit der Schlüsselzahl 196 keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben und somit ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich (Stufenaufstieg) Bei Fragen stehen wir Dir, wie gewohnt, jederzeit gern zur Verfügung ;)
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren