Fragen und Antworten

Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.

Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.

Wir freuen uns, Dich hierzu in unserer Fahrschule zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch begrüßen zu dürfen! Vereinbare gleich online einen Termin.

ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung - der sogenannte Papierkram ;) 

Alle erforderlichen Formulare haben wir natürlich in der Fahrschule und füllen diese gemeinsam mit Dir aus. Sobald wir alle Unterlagen komplett haben, bringen wir den Antrag für Dich zum zuständigen Landkreis/Straßenverkehrsamt.

Für den Antrag brauchst Du grundsätzlich bei einer Ersterteilung*

1. Erste Hilfe Bescheinigung,                                                   

2. Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre),         

3.  Biometrisches Passbild,                         

4. Ausweiskopie,                                           

5. Landkreisgebühr in bar

Punkt 1-4 kann komplett in der Fahrschule gemacht werden ;)

Ohne diesen Antrag kannst Du keine Führerscheinprüfung machen. Deswegen bekommst direkt bei der Anmeldung einen Termin für den Erste-Hilfe-Kurs. Bei diesem Termin machen wir auch gleich den Sehtest und das Passbild. Das heißt, wenn Du dann zum Erste-Hilfe-Kurs die Landkreisgebühr mitbringst, ist der Antrag komplett und wir können ihn wegbringen.

Bei einer Erweiterung** des Führerscheins werden neben den oben genannten Unterlagen noch folgende Dinge benötigt:

-       Kopie Führerschein            

 

Nun gibt es auch noch das begleitende Fahren mit 17. Auch dafür gibt es Formulare, welche Du natürlich auch von uns bekommst. Diese nimmst Du dann mit nach Hause und füllst sie gemeinsam mit Deinen Eltern und den Begleitpersonen aus. Hierfür werden dann noch folgende Unterlagen benötigt:

 

-       Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten

-       Ausweis- und Führerscheinkopien der Begleitpersonen

-       Landkreisgebühr in Höhe von derzeit 10,00 Euro pro Begleitperson

 

Die Kopien können selbstverständlich ebenfalls in der Fahrschule gemacht werden

          

*Ersterteilung bedeutet, dass noch kein Führerschein vorhanden ist z.B. Klasse AM (Roller)

**Erweiterung bedeutet, dass Du bereits einen Führerschein hast und nun noch eine Klasse dazu machen möchtest z.B. Du hast schon Deinen B (Auto) Führerschein und möchtest jetzt noch die Klasse A (Motorrad) machen

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist KEIN Führerschein - nur so am Rande erwähnt ;)

 

INFORMATIONEN ZUM BEGLEITENDEN FAHREN MIT 17 (BF17)

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit!

Du darfst bereits 6 Monate bevor Du 17 wirst mit der Führerscheinausbildung beginnen. Allerdings kannst Du erst 3 Monate vor erreichen des Mindestalters Deine Theorieprüfung machen und 1 Monat vorher die praktische Prüfung. Natürlich erhälst Du dann erst mit erreichen des 17. Lebensjahres Deine Prüfbescheinigung ;)

Alle Begleitpersonen müssen eingetragen sein und auf Deiner Prüfungsbescheinigung vermerkt sein. Einen entsprechenden Antrag stellen wir bereits bei der Anmeldung. Darum musst Du Dich nicht weiter kümmern. Es sei denn, Du möchtest nachträglich noch mehr Begleitpersonen benennen, dass kannst Du dann jederzeit beim Landkreis nachholen.

Wer kann Begleitperson werden? Jeder, der...

- 30 Jahre oder älter ist,

- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,

- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Wichtig ist, dass die Begleitperson während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss steht und sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol hält. Du als Fahranfänger/in bist dafür verantwortlich, dass das eingehalten wird!!!

 

 

WIE VIELE THEORIESTUNDEN BENöTIGE ICH?

Im Vorfeld sei erwähnt, dass Du den Unterricht bei uns in einem Intensivkurs machen kannst. Termine hierfür bekommst Du direkt bei der Anmeldung!

Wieviel Unterricht Du machen musst, kommt ganz auf die Klasse an, die Du machen möchtest ;)

Bei einer Ersterteilung sind folgende Unterrichtseinheiten Pflicht:

Klasse B (Auto) - 14 Einheiten unterteilt in 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse A, A2, A1 (Motorrad) - 16 Einheiten unterteilt in 12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff

Klasse AM (Motorrad) - 14 Einheiten unterteilt in 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse L (Trecker) - 14 Einheiten unterteilt in 12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse T (Trecker) - 18 Einheiten unterteilt in 12x Grundstoff und 6x klassenspezifischer Stoff

Dann gibt es aber noch die Erweiterungen ;)

Wenn Du bereits einen Führerschein hast und eine neue Führerscheinklasse machen möchtest, musst Du folgende Unterrichte machen:

Klasse B - 8 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse A, A2, A1 - 10 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff

Klasse AM (Motorrad) - 8 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse L (Trecker) - 8 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff

Klasse T (Trecker) - 12 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 6x klassenspezifischer Stoff

Klasse C1 (LKW) - 12 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 6x klassenspezifischer Stoff

Klasse C (LKW) - 16 Einheiten unterteilt in 6x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff

Wie Du siehst, reduziert sich dann der Grundstoff auf die Hälfte ;)

 

 

 

 

WIE VIELE FAHRSTUNDEN BENöTIGE ICH?

Das ist von Schüler zu Schüler unterschiedlich ;)

Gesetzlich vorgeschrieben sind die 12 Sonderfahrten:

- 5 Überlandfahrten

- 4 Autobahnfahrten

- 3 Nachtfahrten

Jedoch musst Du vorher auf jeden Fall Übungsstunden machen! Bitte vertraue hier auf Deinen Fahrlehrer. Er wird entscheiden, wann Du soweit bist. Schließlich sollst Du sicher im Verkehr sein und das Fahrzeug sicher beherrschen.

Du hast bei uns jedoch die Möglichkeit schon einmal auf dem Fahrsimulator zu üben. Hier kannst Du 9 Fahrstunden machen und lernst bereits etwas die Grundlagen kennen, sowie:

- Abbiegen

- Vorfahrt

- Überholen Überland

- Autobahn Grundlagen und Spezialfälle

Termine dafür machst Du direkt bei uns im Büro ;)

WISSENSWERTES RUND UM DIE THEORIEPRüFUNG

Wissenswertes rund um die Theorieprüfung

Allgemeines

Jede Prüfung enthält Fragen aus dem Grundstoff und dem Zusatzstoff/klassenspezifischen Stoff des Fragenkatalogs.

Bei einer Prüfung für mehrere Klassen wird der Grundstoff nur einmal geprüft.

Bei einer Erweiterung wird der Grundstoff in reduziertem Umfang geprüft.

Die Fragen werden entsprechend ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit 2 bis 5 Punkten bewertet. Die Wertigkeit ist im Fragenkatalog bei jeder Frage angeben. Du siehst die Bewertung in Deinem Lehrmatrial zu jeder Fragen oben rechts.

Die Anzahl der Fragen je Klasse, die Anzahl der Punkte und die zulässige Fehlerpunktzahl haben wir mal für Dich zusammengefasst:

Ersterwerb

Erweiterung

Bewertung der Prüfung

Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn die bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Anzahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit der Punktzahl 5 falsch beantwortet werden.

Dann muss die Prüfung erneut gemacht werden.

Wichtig ist hier, dass Du eine Frist von zwei Wochen einhalten musst bevor Du die neue Prüfung in Angriff nehmen kannst.

FüHRERSCHEINKLASSEN: ALT VS. NEU

Im Jahr 1999 wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht und angepasst.

Was ist nun der Unterschied zwischen den alten und neuen Führerscheinklassen?

Zum Einen die Anzahl. Früher gab es lediglich 7 Klassen und heute müssen wir uns schon 16 davon merken ;) Auch die Bezeichnung ist nun anders. Was sonst die Klasse 3 war ist heute die Klasse B, BE, C1, C1E etc. Dazu aber noch mehr und hoffentlich etwas übersichtlicher.

Wichtig zu wissen ist, dass die "alten Fahrerlaubnisklassen" auch heute noch gültig sind!

So kann sich jeder, der noch einen "alten" Führerschein hat glücklich schätzen, denn er darf neben dem PKW auch einen LKW über 3,5 Tonnen fahren. Mit der neuen Klasse ist das nicht möglich. Hier braucht man für einen PKW die Klasse B und für einen LKW über 3,5 Tonnen die Klasse C1.

Auch bei der Umschreibung der alten auf die neuen Führerscheinklassen werden alle "alten" Klassen in die "neuen" umgewandelt.

Hier nun eine kleine Übersicht der Führerscheinklassen:

Alter Führerschein: Die Klassen und was erlaubt war:

Wichtig: Alte Führerscheinklassen bringen nicht immer die exakt gleichen Befugnisse mit sich. Vielmehr ist es oft davon abhängig, wann und wo genau der Führerschein ausgestellt wurde. Je nachdem können sich einzelne Abweichungen ergeben.

Aber das würde jetzt den Rahmen sprengen ;)

 

WIEVIEL KOSTET MICH EIN FüHRERSCHEIN UND MUSS ICH ALLES AUF EINMAL BEZAHLEN?

Leider kann man nicht in einem Satz sagen, was Dich Dein Führerschein kosten wird. Da spielen einige Faktoren eine Rolle und es ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Es ist halt so: während Max etwas mehr Zeit braucht, um die nötige Sicherheit zu bekommen, ist Lena überdurchschnittlich schnell bereit für die Prüfung und benötigt entsprechend weniger Übungsstunden.

Du kannst aber jederzeit eine detaillierte Kostenübersicht von uns anfordern und hast so alle Kosten im Überblick. Dafür melde Dich einfach bei uns im Büro per WhatsApp, Email, persönlich oder telefonisch. So, wie es für Dich am Besten ist ;)

 

BERATUNGSGESPRÄCH VEREINBAREN

Du hast noch offene Fragen? Wir beraten Dich gerne.

Jetzt Termin vereinbaren