Fahrerlaubnis für: |
LKW bis max. 7,5 t, Anhänger über 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben. Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt. |
Voraussetzungen: | Mindestalter 18 Jahre Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1 eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1, DE, D besitzt. |
Anmerkung |
Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich. |
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